Altersvorsorge:
ein Thema,
das JEDEN angeht!

Herzlich willkommen in Ihrer gesicherten Zukunft!

Mit dem Leitsatz „Altersvorsorge: ein Thema, das JEDEN angeht!“ ist es unser Anliegen, Sie zu unterstützen.

Ob optimiert, garantiert, gefördert oder privat – die Altersvorsorge hat viele Facetten und wird zunehmend wichtiger für JEDEN von uns! Wir wollen Ihnen einen Überblick geben und Sie mit der wichtigen Angelegenheit vertraut machen, damit Sie Ihre Zukunft sichern können. Haben Sie das gesamte Vorsorge-Potenzial bereits ausgeschöpft? Ist Ihre Rente gesichert?

Wir helfen Ihnen gerne und geben Antworten auf zahlreiche Fragen rund um die Altersvorsorge!
Beginnend mit der aktuellsten und einer der cleversten Möglichkeiten für Ihre Zukunftssicherung!

RENTE². ALTERSVORSORGE = doppelt gut!

Die RENTE mit SYNERGIEEFFEKT.

Die Altersvorsorge mit dem Thema Versorgungslücke ist in aller Munde und für uns alle bedeutend! Zunehmend offensichtlich ist, dass die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für den individuellen Lebensstandard kaum mehr ausreichen. Um im Ruhestand Einschränkungen zu vermeiden und ebenso flexibel agieren zu können wie während der Berufstätigkeit, ist die frühzeitige und vor allem durchdachte Vorsorgeplanung von Bedeutung.  

Sorgenfrei in den Ruhestand. Wie das geht?

Eine der cleversten Möglichkeiten für Ihre Zukunftssicherung ist die RENTE². Eine Altersvorsorge mit doppelter Wirkung.

Zwei Rentenprodukte mit den Vorteilen aus zwei Welten in nur einem Beitrag. Das ist die raffinierte Renten-Kombination aus BasisRENTE & PrivatRENTE, die Ihnen beste Synergien verspricht! Sie entrichten einen Beitrag und legen gleichzeitig sinnvoll und smart Geld in zwei Verträgen an, die Ihnen Altersvorsorge und Flexibilität bieten.

BasisRENTE

Eigenbeitrag + Förderung

Es gibt eine Vielzahl an Vorsorgemöglichkeiten, deren Vielfalt manchen Kunden überfordert. Sinnvoll ist ein Produkt, das sowohl seitens des Kunden, wie auch seitens des Staates begünstigt wird. So investieren Sie Ihr Geld und gleichzeitig unterstützt der Staat Sie großzügig dabei. Hierbei handelt es sich um das Produkt der BasisRENTE (1. Schicht) oder auch RürupRENTE genannt.

Die Historie der BasisRENTE

2005 wurde die BasisRENTE als Teil der ersten Säule des deutschen Altersvorsorgesystems eingeführt. In der Regel wird die BasisRENTE als Rentenversicherung angeboten, eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Dabei können Sie Ihren individuellen Fokus auf eine von drei möglichen Produktvarianten lenken:

  • Klassische Produkte
    Für sicherheitsorientierte Kunden.
  • Fondsgebundene Produkte mit Garantie
    Für Kunden, die sowohl auf garantierte Leistungen und etwas Performance setzen.
  • Fondsgebundene Produkte ohne Garantie
    Für Kunden, die mutig auf die Chancen des Aktienmarktes setzen.

Je nach Sicherheitsvorlieben treffen Sie Ihre Produktentscheidung, zahlen bis Rentenbeginn Geld ein und erhalten dann ab Rentenbeginn eine lebenslange Rente. Damit erhöhen Sie Ihre monatliche Rentenleistung der gesetzlichen Rente.

Steuergeschenk des Staates nutzen!

Der große Vorteil der BasisRENTE ist die Steuerersparnis in der Ansparphase! Seit dem 01. Januar 2023 können sogar 100% Ihrer Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Über die Steuererklärung erhalten Sie Ihre Steuererstattung auf Basis der von Ihnen eingezahlten Beiträge zur BasisRENTE. Die maximal absetzbaren Höchstbeiträge liegen in 2024 bei 27.565 € für Alleinstehende und bei 55.130 € für Paare.

Die Steuerersparnis in der Ansparphase führt dazu, dass die Rente selbst steuerpflichtig ist. Doch der individuelle Steuersatz bemisst sich stets am Einkommen. Innerhalb der Rentenphase ist das Einkommen geringer als im Erwerbsleben, so dass die zu entrichtete Steuer ab Rentenbeginn ebenfalls geringer ausfällt und sich für Sie damit final ein finanzieller Vorteil ergibt.

PrivatRENTE

Eigenbeitrag + Höchste Flexibilität

Die private Rentenversicherung ist eine Vorsorgeform der dritten Säule (3. Schicht) des deutschen Altersvorsorgesystems. Auch hier haben Sie die Wahl aus einem umfangreichen Produktspektrum, je nach individuellen Sicherheitsvorlieben mit einem Höchstmaß an Flexibilität in den Themen Beitragsänderungen, Sonderzahlungen, Entnahmen etc. Da dieses Produkt keine staatliche Förderung erhält, wird die Rente nur geringfügig versteuert (Ertragsanteil). 

RENTE² ist die passende Vorsorge für Ihren Bedarf

Die Rente² als Kombinationsprodukt bietet Ihnen die Vorteile beider Produktwelten in einem. So schöpfen Sie das besten aus beiden Welten. Denn die Steuerersparnis aus der geförderten BasisRENTE investieren Sie in Ihre flexible PrivatRENTE und nutzen beide Verträge zum Preis von einem!

Steuerersparnis + Flexibilität + 1 Beitrag = Sicherung Ihrer Zukunft

Unabhängig von der eigenen, individuellen Lebenssituation, ist die clevere Altersvorsorge in nahezu jeder Konstellation anwendbar! In den folgenden Beispielrechnungen ersehen Sie ganz konkret Ihre Vorteile. Hier erhalten Sie Zugang zu professionellen Rechnern von drei herausragenden Premiumpartnern der 1:1 Assekuranzservice AG. Probieren Sie es auch gerne selbst oder wenden Sie sich an einen unserer Berater, eine unserer Beraterinnen.  

Beispiele

Aus Steuerersparnis mehr Extrageld im Alter

Anna (30)

  • Sie entscheidet sich für eine fondsgebundene BasisRENTE ohne Garantie.
  • Zusätzlich entscheidet Sie sich für eine fondsgebundene PrivatRENTE ohne Garantie.
  • Sie ist alleinstehend, ohne Kinder und befindet sich im Angestelltenverhältnis in Bayern mit einem Bruttogehalt von 42.000 € p.a.
  • Sie zahlt einen Beitrag von 100 € in die BasisRENTE.
  • Mit einer Steuerersparnis von 30% ergibt sich der Nettobeitrag von 70 €.
  • Sie zahlt die 30 € in die PrivatRENTE.

Thomas (44)

  • Er entscheidet sich für eine fondsgebundene BasisRENTE ohne Garantie.
  • Zusätzlich entscheidet er sich für eine fondsgebundene PrivatRENTE ohne Garantie.
  • Er ist verheiratet mit einem Kind und befindet sich im Angestelltenverhältnis in Bayern mit einem Bruttogehalt von 72.000 € p.a.
  • Das Bruttoeinkommen der Ehepartnerin beträgt 30.000 € p.a.
  • Er zahlt einen Beitrag von 300 € in die BasisRENTE.
  • Mit einer Steuerersparnis von 31,5% ergibt sich der Nettobeitrag von 205,50 €.
  • Er zahlt die 94,50 € in die PrivatRENTE.

Frank (39)

  • Er entscheidet sich für eine fondsgebundene BasisRENTE ohne Garantie.
  • Zusätzlich entscheidet er sich für eine fondsgebundene PrivatRENTE ohne Garantie.
  • Er ist verheiratet mit zwei Kindern und ist selbstständig in Bayern mit einem Bruttoeinkommen von 120.000 € p.a.
  • Das Bruttoeinkommen der Ehepartnerin beträgt 42.000 € p.a.
  • Er zahlt einen Beitrag von 500 € in die BasisRENTE.
  • Mit einer Steuerersparnis von 40,8% ergibt sich der Nettobeitrag von 295,78 €.
  • Er zahlt die 204,22 € in die PrivatRENTE.

FAQ RENTE²

Die RENTE mit SYNERGIEEFFEKT.

  • Was ist die BasisRENTE?

    Die BasisRENTE ist ein Produkt der privaten Altersvorsorge. Sie kann mit oder ohne Garantie abgeschlossen werden. Zum Renteneintritt erhalten Sie eine lebenslange monatliche Leibrente. Je nach individuellem Sicherheitsbedürfnis bzw. je nach Risikobereitschaft, gibt es verschiedene Ausgestaltungen der BasisRENTE in klassischer Form, fondsgebundener Form und der Sofortrente. Als zusätzliches Sicherheitssystem lässt sich die BasisRENTE mit Produkten der Arbeitskraftabsicherung ergänzen. Beispielsweise durch eine Kombination mit der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, der Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung oder der Hinterbliebenenrente. Im Fall einer Berufsunfähigkeit zahlt die BU-Zusatzversicherung die Beiträge der BasisRENTE weiter und Sie, wie auch Ihre RENTE sind gesichert.

  • Welche Vorteile hat die BasisRENTE?

    Die BasisRENTE hat zwei große Vorteile. Zum einen ist jeder von Ihnen eingezahlte Euro bei Arbeitslosigkeit und im Fall von Hartz-IV geschützt. Weder das Sozialamt noch die Bundesagentur für Arbeit oder eventuelle Gläubiger können Zugriff darauf nehmen. Zum anderen können Sie Ihre Beiträge zu hundert Prozent steuerlich geltend machen und haben dadurch einen signifikanten finanziellen Vorteil. Im Rahmen der Sonderausgaben werden die Beiträge über die Steuererklärung abgezogen. Seit 01. Januar 2023 sogar zu 100% mit Beginn des novellierten Jahressteuergesetztes. Die maximal absetzbaren Höchstbeiträge liegen in 2024 bei 27.565 € für Alleinstehende und bei 55.130 € für Paare. Dieser Betrag ist bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zu kürzen.

  • Werden die Rentenleistungen aus der BasisRENTE versteuert?

    Die Steuerersparnis in der Ansparphase führt dazu, dass die Rente selbst steuerpflichtig ist. Doch der individuelle Steuersatz bemisst sich stets am Einkommen. Innerhalb der Rentenphase ist das Einkommen geringer als im Erwerbsleben, so dass die zu entrichtete Steuer ab Rentenbeginn ebenfalls geringer ausfällt und sich für Sie damit final ein finanzieller Vorteil ergibt.

    Dabei kommt es darauf an, in welchem Jahr die Rentenleistung gezahlt wird. So beträgt der steuerpflichtige Anteil im Jahr 2024 83%. Dieser Satz erhöht sich pro Jahr um 0,5%. Erst im Jahr 2058 sind 100% der Rentenleistung steuerpflichtig.

  • Wer profitiert von den Vorteilen der BasisRENTE?

    Die BasisRENTE ist ein Altersvorsorgeprodukt für alle! Die Vorteile dieses Produktes können von jedem genutzt werden, der einkommenssteuerpflichtig und wohnhaft in Deutschland ist.

  • Wie ist es um die Vorsorge für Selbstständige bestellt?

    Das Thema private Altersvorsorge betrifft Selbstständige noch intensiver als Angestellte, da der Selbstständige keine gesetzliche Regelsicherung erhält. Ab Rentenbeginn ist der ehemalige Selbstständige auf externe Einkünfte angewiesen. Während im Erwerbsleben die Tätigkeit für das regelmäßige Einkommen sorgte, stellt sich im Rentenalter die Frage: Woher soll das Geld kommen? Eine Vielzahl Selbstständiger zahlt nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und muss sich dieser Frage stellen!

    Ab dem 01.01.2024 soll es eine Vorsorgepflicht für Selbstständige geben. Spätestens dann ist der Beratungstermin unausweichlich. Warten Sie nicht länger und sorgen sofort für Ihre Zukunftssicherung!

  • Wie flexibel ist die BasisRENTE?

    Die BasisRENTE hat das vordergründige Ziel der Einkommenssicherung im Alter. Zu diesem Zweck gibt es in der BasisRENTE lediglich eine Rentenleistung und kein Kapitalwahlrecht. Damit das Kapital für die Rente auch wirklich zum Rentenbeginn zur Verfügung steht, werden Entnahme-, Beleihungs-, Übertragungs- und Schenkungsmöglichkeiten per se ausgeschlossen.

    Auch der Fall der Kündigung ist in der BasisRENTE nicht möglich. Jedoch kann der Vertrag bei Zahlungsschwierigkeiten beitragsfrei fortgeführt werden.

  • Was passiert mit der BasisRENTE im Todesfall?

    In der Regel wird im Todesfall vor Rentenbeginn eine lebenslange garantierte Rente an den anspruchsberechtigten Hinterbliebenen gezahlt. Die Höhe der Rente wird zum Zeitpunkt der Rente ermittelt.
    Anspruchsberechtigte Hinterbliebene in der BasisRENTE sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder. Nach Rentenbeginn können unterschiedliche Modelle der Todesfallleistung verwendet werden:

    Rentengarantiezeit: Die Rente wird für einen fest definierten Zeitraum an einen anspruchsberechtigten Hinterbliebenen gezahlt

    Restkapitalisierung: Das vorhandene Kapital bzgl. bereits gezahlter Renten wird in eine sofortbeginnende Rentenversicherung für den anspruchsberechtigten Hinterbliebenen umgewandelt.

    Ergänzend gibt es die Möglichkeit, eine feste Hinterbliebenenrente in den Vertrag als Zusatzschutz zu integrieren.
    Sofern kein anspruchsberechtigter Hinterbliebener vorhanden ist, erlischt die Versicherung und das Kapital wird an die Versichertengemeinschaft gezahlt.

  • Was ist die PrivatRENTE?

    Die PrivatRENTE ist ein Produkt der privaten Altersvorsorge. Zum gewünschten Ablauftermin wird entweder eine Rentenleistung oder eine Kapitalleistung erbracht. Je nach individuellem Sicherheitsbedürfnis bzw. je nach Risikobereitschaft, gibt es verschiedene Anlagemöglichkeiten der PrivatRENTE in Form der klassischen Rentenversicherung, in Form der fondsgebundenen Rentenversicherung mit oder ohne Garantie und in Form der Sofortrente.

  • Ist eine private Rentenversicherung steuerlich gefördert?

    Die PrivatRENTE wird steuerlich nicht begünstigt, die Beiträge für Ihre private Rentenversicherung können steuerlich nicht abgesetzt werden. Rentenzahlungen aus einer PrivatRENTE werden mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Dieser richtet sich nach dem Alter des Renteneintritts bzw. Rentenzahlungsbeginn.

    Ein Beispiel:
    Der Ertragsanteil für einen 67-Jährigen beträgt 17%.
    Das bedeutet 17% der Rentenleistung sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
    Wird das Kapital zum Rentenbeginn als Einmalbeitrag gewählt, gilt unter bestimmten Voraussetzungen, dass nur die Hälfte aller Erträge steuerpflichtig ist. Zu diesen Voraussetzungen zählt, dass der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren aufweist und nicht vor dem vollendeten 61. Lebensjahr zur Auszahlung kommt.

  • Wie flexibel ist die PrivatRENTE?

    In der Ansparphase und Laufzeit bietet die PrivatRENTE umfangreiche flexible Möglichkeiten. Ob Sie einmalige Entnahmen, Beleihungen oder Schenkungen vornehmen wollen, oder ob der Vertrag gekündigt werden soll oder aber Stundungen bzw. Beitragsfreistellungen erfolgen sollen – alles kann, nichts muss lautet hier die Devise. Die PrivateRENTE ist so flexibel, wie Sie diese gerade brauchen.

  • Worauf achten Sie bei der Wahl der PrivatRENTE?

    Gut durchdacht gilt es die Wahl des Versicherers zu treffen. Schließlich sollen die Leistungen aus der PrivatRENTE nicht nur zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sondern auch in der Zukunft in der zugesagten Höhe eingehalten werden können.

    Bei Ihrer Wahl des Versicherers, sollten Sie daher folgende Aspekte berücksichtigen: Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und eine angemessene Mischung und Streuung der Anlagen.

  • Was ist die RENTE²?

    Die RENTE² bietet Ihnen eine clevere Kombination für Ihre Altersvorsorge. Sie nutzen einerseits die hochattraktive BasisRENTE mit steuerlichem Vorteil zur Zukunftssicherung Ihres Einkommens und ergänzen diese mit der hochflexiblen Lösung der PrivatRENTE. Eine raffinierte RENTEN-Kombination mit dem Besten aus zwei Welten – clever kombiniert, mit Synergieeffekt in nur einem Beitrag. Die Altersvorsorge mit doppelter Wirkung!

  • Müssen die Beiträge aus der BasisRENTE in die PrivatRENTE einbezahlt werden?

    Nein, es handelt sich hier um zwei voneinander getrennte Produktlösungen. Das hat den Vorteil, dass Sie die Steuerersparnis flexibel nutzen können. Da wir alle vor der Herausforderung eines ausreichenden Einkommens im Rentenalter stehen, macht die Lösung der Rente² jedoch nahezu für jeden Sinn.

  • Was passiert, wenn ich meinen Vertrag nicht weiter zahlen kann oder an das Kapital muss?

    Unvorbereitete Lebensereignisse können uns alle treffen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Beiträge für jeden einzelnen Baustein herabzusetzen oder gänzlich beitragsfrei zu stellen. Das schafft in besonderen Lebensphasen Liquidität. Sofern Sie Kapital benötigen, steht Ihnen in der Produktlösung der PrivatRENTE die Möglichkeit offen, einen Teil des Geldes zu entnehmen oder den Vertrag zu kündigen, was Ihnen Kapital verschafft.

  • Für welche Zielgruppen ist die RENTE² geeignet?

    Der demografische Wandel spitzt die Thematik der privaten Altersvorsorge zunehmend zu. In Zukunft stehen immer mehr Rentner immer weniger Beitragszahlern gegenüber, dadurch wächst die gesetzliche Rente im Vergleich zu den Löhnen nur sehr langsam an und die Regelsicherung reicht zukünftig nicht aus. Das betrifft uns alle! Ob es nun um eine Angestellte geht, einen Selbstständigen, ob jung oder junggeblieben. Es ist nie zu spät, um zu beginnen. Das Produktspektrum der Altersvorsorge ist vielfältig und auf jede Ausgangssituation anpassbar. Die Bereitschaft die eigene Altersvorsorge selbst in die Hand zu nehmen ist essentiell und notwendig! Fangen Sie besser heute noch an!